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Energieeinsparverordnung und Bundes-Immissionsschutzverordnung

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Über den Abgasverlust Ihres Kessels gibt Ihr letztes Schornsteinfeger-Messprotokoll Auskunft. Darüber hinaus schreibt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, dass Heizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb gegangen und weder Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind, bis Ende 2006 ersetzt werden müssen. Ist der Brenner nach Oktober 1996 ausgetauscht worden, verlängert sich die Frist um zwei Jahre bis zum 31.08.2008.

Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

Mit dem 1. November 2004 kommt das Ende für 1,5 Millionen veraltete Heizanlagen in Deutschland. Von diesem Stichtag an dürfen Öl- und Gas-Kessel, die die Abgasverlustgrenzwerte der BImSchV überschreiten, nicht mehr betrieben werden - es droht die Abschaltung von behördlicher Seite.

Die BImSchV sieht eine schrittweise Absenkung der Abgasverluste ab dem 1.1.1998 vor.

Ablauf der Übergangsfristen für Anpassungsmaßnahmen

Abgasverlustgrenzwerte ab 1.1.1998 Bei der Einstufungsmessung ermittelter Abgasverlust
Nennwertwärmeleistung bis 10% bis 11% bis 12% bis 13% über 13%
über 4kW bis 25kW 11% 1.11.2004 1.11.2002 1.11.2001
über 25kW bis 50kW 10% 1.11.2004 1.11.2002 1.11.2001 1.11.2001
über 50kW bis 100kW 9% 1.11.2004 1.11.2002 1.11.2001 1.11.2001 1.11.2001
über 100kW 9% 1.11.2004 1.11.2002 1.11.1999 1.11.1999 1.11.1999

Von den z.Z. ca. 15 Mio. installierten Heizungs-Anlagen in Deutschland müssen aufgrund der BImSchV nach ca. 1,5 Mio. Anlagen bis November 1004 ausgetauscht werden.